Auszug aus der neuen Allgemeinverfügung der Stadt: Lockerungen ab dem 29. Mai Somit gelten ab 29. Mai die Lockerungen, die in der 13. Landesverordnung im Paragraf 13 geregelt sind. Dazu zählen unter anderem: Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind für Mitglieder eines Hausstandes mit fünf weiteren Personen möglich die Personen können aus bis zu…