Auszug aus der neuen Allgemeinverfügung der Stadt:
Lockerungen ab dem 29. Mai
Somit gelten ab 29. Mai die Lockerungen, die in der 13. Landesverordnung im Paragraf 13 geregelt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind für Mitglieder eines Hausstandes mit fünf weiteren Personen möglich
- die Personen können aus bis zu fünf Hausständen stammen
- Kinder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, werden nicht mitgezählt
- Professionell organisierte Veranstaltungen sind für maximal 50 Teilnehmende möglich
- dazu zählen unter anderem Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte (vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
- Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel können für maximal 50 Teilnehmende angeboten werden (vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
- Angebote von Literaturhäusern, Theatern, Kinos und Konzerthäusern dürfen mit 200 Gästen in geschlossenen Räumen und mit 300 Gästen im Freien zugelassen werden
- Sportveranstaltungen dürfen vor Publikum stattfinden, das in geschlossenen Räumen auf 50 Personen und im Freien auf 100 Personen begrenzt ist (vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
Quelle: https://www.magdeburg.de/Start/index.php?NavID=37.459.1&object=tx|37.38813.1&La=1&
Ines Möhring
Guten Morgen in die Runde, es geht vorwärts !
Ich gehe aber davon aus, dass die Abstandsregeln weiter gelten? Also nur jeder 2. Sitz besetzt werden darf. Weiß da jemand Genaueres? Sonnige Grüße aus dem OLi, Ines