Förderung für Livemusikspielstätten

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Für kleine und mittlere Livemusikspielstätten gibt es ein neues Förderprogramm von der Initiative Musik mit dem Namen “PlugIn

„PlugIn“ unterstützt kleinere bis mittelgroße Livemusikspielstätten bei der Modernisierung und Verbesserung ihrer Konzertaufführungstechnik. Zudem zielt die Förderung darauf ab, eine ressourcenschonende Nutzung und nachhaltige Anschaffung
von technischer Ausstattung zu fördern. Im Rahmen dieses Programms wird deshalb sowohl die Anschaffung gebrauchter Gegenstände als auch die Reparatur bereits vorhandener Technikgeräte und Musikinstrumente unterstützt.

Hier die harten Fakten zusammengefasst:

– Anschaffung & Reparatur von Ton- Licht und Bühnentechnik

– nur für feste Spielstätten mit mindestens 24 Veranstaltungen im Jahr

– maximale Gästekapazität von 2.000 Personen (unbestuhlt)

– Livemusik sowie künstlerischer DJs steht Vordergrund

– nicht für Spielstätten die zu 40 % oder mehr aus öffentlichen Mitteln gefördert werden

– Die Projektausgaben müssen mindestens 1.000 EUR umfassen – hier
beträgt der maximal mögliche Förderanteil bis zu 90 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt
in dem Fall mindestens 10 Prozent, d.h. 100 EUR.

– Ab Projektausgaben in Höhe von 30.000 EUR ist die maximal mögliche
Fördersumme von 15.000 EUR erreicht – hier beträgt der maximal mögliche
Förderanteil folglich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 50
Prozent.

– Die Höchstgrenze der maximal möglichen Fördersumme liegt immer bei 15.000 EUR.

– auch Personalkosten die für Reparatur oder Neukauf anfallen sind bis höchstens 20% der Gesamtsumme förderfähig

– Antrag stellen ab 03. Juni bis 28. Juni 2024


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