180.000 € für Kulturprojekte / Antrag bis 30.9.

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180.000 € für Kulturprojekte in 2023

Was für einige von uns schon Routine ist, erscheint für manche noch immer wie eine Neuigkeit. Darum weise ich an dieser Stelle gerne darauf hin: Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert Kulturprojekte, die aus der freien Szene kommen. Noch bis 30. September kann man beim Kulturbüro (dort gibts alle Dokumente) Gelder für seine Vorhaben beantragen, welche man im Laufe des Jahres 2023 umsetzen möchte.

Gefördert werden dabei Projekte die sich den folgenden Förderbereichen zuordnen lassen:

  • Bildende und Angewandte Kunst
  • Darstellende Kunst / Theater
  • Heimatpflege
  • Kinder- und Jugendkultur
  • Musik
  • Literatur
  • Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
  • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte
Der maximale Anteil den die Stadt dabei übernimmt, beträgt 75 %, in Ausnahmefällen bei besonders innovativen Projekten auch 100%. Das heißt, du brauchst wenigstens 25 % Eigen- oder Drittmittel. Dies kann durch eine Spende eines Unternehmens kommen oder aber in dem du einen weiteren Fördergeber einplanst. Zum Beispiel Lotto oder aber Aktion Mensch wenn dein Vorhaben auch eine hinreichend soziale Komponente hat. Aber nicht erschrecken bitte, bei den letztgenannten Fördergebern kann man seinen Antrag schon digital einreichen…
Eigenmittel kannst du ansonsten aber auch durch ehrenamtliche Arbeit, die ja meistens sowieso anfällt, einbringen. Das nennt sich dann unbare Eigenmittel.
 
Dein Antrag an die Stadt nimmt Frau Cathleen Faber sehr gerne entgegen. Sie steht auch für alle Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.
Sie war so nett und hat mir schonmal diese 4 häufigsten Fehler genannt, die man leicht vermeiden kann und so Zeit und Nerven spart:
 

    – Kosten- und Finanzierungsplan ist nicht ausgeglichen. Das heißt, auf der Einnahmenseite und auf der Ausgabenseiten muss die selbe Summe stehen denn schließlich will man keinen Verlust oder Gewinn mit Kulturprojekten planen.

    – Unterlagen fehlen (z.Bsp. aktueller Freistellungsbescheid, Vereinssatzung, Handelsregisterauszug)

    – fehlende oder falsche Unterschriften. Der Antrag muss auch von derjenigen oder aber denjenigen Personen unterschrieben werden, die auch für den Verein oder die GbR usw. handeln und sprechen dürfen. Da kommt es darauf an was im Handelsregisterauszug und der Satzung steht.

    – Maßnahmezeitraum wird zu kurz bemessen. Gebt euch hier ruhig etwas mehr Zeit vorne Weg und hinten dran. Es kann ja auch vorkommen, dass man das Projekt mal verschieben muss. Außerdem kostet es nichts den vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.

Wer das alles zum ersten Mal macht wird möglicherweise auf viele unbekannte Vokabeln stoßen, die einen frustrieren können. (zum Beispiel Vorsteuerabzugsberechtigung) In solchen Fällen möchte ich gerne helfen und biete an, dass wir uns dazu im einLaden treffen. Schreibt mir gerne eine Mail: philipp.schmidt[at]netzwerk-freie-kultur.de
oder eine WhatsApp: 0173 / 87 35 945

Viel Erfolg!

Philipp Schmidt

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