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Wir freuen uns, euch eine Auswahl aus häufig benötigtem Kultur-Equipment anbieten zu können!
Netzwerk Freie Kultur e.V.
Im Rahmen des Projektes Upgrading a City of Music erhaltet ihr den Laptop kostenfrei. Meldet euch vor der Buchung bei uns und erhaltet den passenden Coupon-Code der es kostenfrei macht.
Dann gelten die folgenden Leihbedingungen:
Leih- und Nutzungsbedingungen für den Musikproduktions-Laptop
§ 1 – Leihgegenstand und Nutzungszweck
(1) Das Netzwerk Freie Kultur e. V. stellt der entleihenden Person für einen vereinbarten Zeitraum folgenden Laptop zur Verfügung:
Lenovo ThinkPad P1 Gen 4
- Prozessor: Intel Core i7-11850H
- Arbeitsspeicher: 32 GB RAM
- Festplatte: 1 TB SSD
- Betriebssystem: Windows 11 Pro
- Musikproduktionssoftware: Ableton Live 12 Standard, vorbehaltlich einer entsprechenden Nutzungsberechtigung
(2) Die Überlassung dient insbesondere der eigenständigen Musikproduktion sowie künstlerischen, kulturellen und bildungsbezogenen Projekten.
(3) Die Überlassung erfolgt unentgeltlich. Der Laptop bleibt Eigentum des NFK. Ein Anspruch auf eine erneute oder verlängerte Überlassung besteht nicht.
§ 2 – Zulässige Nutzung
(1) Die entleihende Person darf den Laptop im vereinbarten Zeitraum für eigene Projekte nutzen, Dateien bearbeiten und speichern sowie handelsübliches Audio- und MIDI-Zubehör anschließen.
(2) Die Nutzung installierter Software ist ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Lizenzbedingungen gestattet. Ableton Live 12 Standard darf nur verwendet werden, soweit der NFK die entsprechende Nutzung ausdrücklich freigegeben hat und diese lizenzrechtlich zulässig ist.
(3) Die entleihende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass verwendete Samples, Plugins und sonstige Inhalte rechtmäßig genutzt werden.
§ 3 – Unzulässige Nutzung
Ohne ausdrückliche Zustimmung des NFK ist insbesondere untersagt:
- Den Laptop an Dritte weiterzugeben, zu verleihen oder ihnen zur eigenständigen Nutzung zu überlassen.
- Installierte Software oder Lizenzschlüssel zu kopieren, weiterzugeben oder auf anderen Geräten zu aktivieren.
- Das Betriebssystem, Sicherheitssoftware oder wesentliche Systemeinstellungen zu verändern, zu deaktivieren oder den Laptop zurückzusetzen.
- Zusätzliche Software zu installieren, die die Sicherheit, Stabilität oder Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen kann.
- Das Gerät zu öffnen, umzubauen oder eigenständig Reparaturen vorzunehmen.
- Den Laptop für rechtswidrige Aktivitäten zu verwenden.
Der NFK kann die Nutzung bei erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen vorzeitig beenden und die Rückgabe verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 4 – Sorgfältiger Umgang und Schutz des Geräts
(1) Der Laptop ist pfleglich zu behandeln und vor Stößen, Stürzen, Feuchtigkeit, Hitze, Verschmutzung und Diebstahl zu schützen.
(2) Der Konsum und das Abstellen von Getränken oder anderen Flüssigkeiten in unmittelbarer Nähe des Laptops sind untersagt. Dies gilt insbesondere während der Nutzung an Arbeitsplätzen.
(3) Der Laptop darf nicht unbeaufsichtigt an öffentlich zugänglichen Orten oder ungesichert in Fahrzeugen zurückgelassen werden.
(4) Beim Transport ist eine geeignete, gepolsterte Schutzhülle oder Tasche zu verwenden.
(5) Schäden, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl sind dem NFK unverzüglich mitzuteilen. Eigenständige Reparaturversuche sind nicht gestattet.
§ 5 – Speicherung und Sicherung eigener Projekte
(1) Die entleihende Person ist für die Sicherung sämtlicher selbst erstellter oder bearbeiteter Dateien und Projekte eigenverantwortlich.
(2) Der Laptop ist ein gemeinschaftlich genutztes Leihgerät und kein dauerhaft zur Verfügung gestellter Speicherplatz. Der NFK übernimmt keine Aufbewahrung oder regelmäßige Sicherung persönlicher Dateien.
(3) Die entleihende Person muss ihre Projekte regelmäßig und spätestens vor Rückgabe des Geräts auf einem eigenen externen Speichermedium oder in einem selbst verwalteten Cloud-Speicher sichern. Es wird empfohlen, die Sicherung auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen.
(4) Für Projekte in Ableton Live wird ausdrücklich empfohlen, die Funktion „Alles sammeln und sichern“ zu verwenden und anschließend den vollständigen Projektordner einschließlich der benötigten Mediendateien auf ein eigenes Speichermedium zu übertragen. Gegebenenfalls benötigte Plugins und deren Lizenzen müssen gesondert berücksichtigt werden.
(5) Nach Ende der Leihfrist darf der NFK das Gerät für die nächste Nutzung vorbereiten, Benutzerprofile entfernen und gespeicherte Dateien ohne vorherige weitere Benachrichtigung löschen. Auch während der Leihfrist können technische Defekte oder notwendige Wartungsmaßnahmen zu Datenverlust führen.
(6) Es besteht kein Anspruch auf Aufbewahrung, Wiederherstellung oder Herausgabe von Dateien nach Rückgabe des Geräts. Eine Haftung des NFK für Datenverluste richtet sich nach § 8.
§ 6 – Datenschutz und persönliche Benutzerkonten
(1) Die entleihende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Benutzerkonten, Passwörter und vertraulichen Daten zu schützen.
(2) Vor Rückgabe des Laptops sind persönliche Benutzerkonten, insbesondere Cloud-Dienste, E-Mail-Dienste und andere private Anwendungen, abzumelden. Persönliche Dateien sind nach erfolgreicher Sicherung möglichst vom Gerät zu entfernen.
(3) Der NFK darf das Gerät nach Rückgabe technisch überprüfen, bereinigen und für die nächste Nutzung neu einrichten. Persönliche Dateien werden dabei nicht gezielt inhaltlich ausgewertet, soweit dies nicht zur rechtmäßigen Klärung eines konkreten technischen oder sicherheitsbezogenen Vorfalls erforderlich ist.
§ 7 – Rückgabe und Reinigung
(1) Der Laptop ist spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig einschließlich des ausgegebenen Zubehörs zurückzugeben. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des NFK.
(2) Vor der Rückgabe verpflichtet sich die entleihende Person:
- Alle eigenen Projekte und Dateien eigenständig zu sichern.
- Persönliche Benutzerkonten abzumelden.
- Den Laptop vollständig herunterzufahren.
- Tastatur und Display mit dafür geeigneten Reinigungsmitteln schonend zu reinigen. Die erforderlichen Mittel stellt der NFK zur Verfügung. Flüssigkeiten dürfen niemals direkt auf das Gerät gesprüht werden.
- Das Gerät einschließlich Netzteil und weiterem ausgegebenem Zubehör vollständig zurückzugeben.
(3) Schäden, fehlende Zubehörteile und sonstige Auffälligkeiten sind bei der Rückgabe mitzuteilen.
§ 8 – Schäden und Haftung
Haftung der entleihenden Person
(1) Die entleihende Person haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung verursacht. Dies umfasst insbesondere Schäden durch Flüssigkeiten, Stürze oder nicht genehmigte Eingriffe.
(2) Die gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
(3) Im Falle eines zu vertretenden Schadens kann der NFK Ersatz der erforderlichen Reparaturkosten oder, sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, des ersatzfähigen Werts des Geräts verlangen. Eine ungerechtfertigte Bereicherung des NFK ist ausgeschlossen.
Haftung des NFK
(4) Da die Überlassung des Laptops unentgeltlich erfolgt, ist die Haftung des NFK gemäß § 599 BGB grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für arglistig verschwiegene Mängel gilt § 600 BGB. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der NFK keine Haftung für Datenverluste, entgangene Arbeitsergebnisse, fehlende Softwarekompatibilität oder die zeitweise Nichtverfügbarkeit des Laptops, soweit diese nicht auf einer vom NFK zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
§ 9 – Anerkennung der Bedingungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Leihvereinbarung. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die entleihende Person, die Bedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Individuell vereinbarte Regelungen zu Leihdauer, Zubehör und Rückgabe werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
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