Ausleihbedingungen NFK Equipment
1. Haftung
1.1 Der Verleiher kann nicht gewähren, dass das verliehene Equipment in einwandfreiem technischem Zustand ist.
1.2 Der Verleiher haftet nicht für finanzielle Schäden, Ausfälle oder Regressansprüche des Kunden, oder Dritter, die durch technisches Versagen von verliehenem Equipment verursacht werden.
1.3 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, dem Verleiher unmittelbar mitzuteilen.
1.4 Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Ausleihende oder Dritte durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht haben, übernimmt der Ausleihende die Kosten der Reparatur bzw. die Kosten für den Ersatz. Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Ausleihende den Neupreis des betroffenen Artikels.
2. Rückgabe
2.1 Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Rückgabedatum.
2.2 Verzögert sich die planmäßige Rückgabe des Equipments, ohne dass dies vorher abgesprochen wurde, so wird für jeden weiteren Tag, der für das entsprechende Equipment übliche Tagessatz berechnet, auch wenn der Kunde das Equipment nicht mehr einsetzt.
2.3 Der Ausleihende hat selbständig für die Rückgabe des Equipments beim Verleiher zu sorgen.
Magdeburg, 25.07.2023